Sie haben bereits ein Rezept bzw. eine Heilmittelverordnung? Dann rufen Sie mich an und wir vereinbaren einen Termin.
Falls Sie den Eindruck haben, dass Sie, ihr Kind oder ein Familienmitglied logopädischen Behandlungsbedarf hat, wenden Sie sich an Ihren Arzt. Da Logopäden und Sprachtherapeuten stets Weisungsgebunden sind, benötigen Sie ein Rezept bzw. eine Heilmittelverordnung, die von Ihrem Arzt ausgestellt werden kann. Er entscheidet, ob eine logopädische Behandlung notwendig ist und legt die Diagnose, die Therapiedauer, die Häufigkeit pro Woche und die Anzahl der Therapieeinheiten fest. Falls Sie oder Ihre Angehörigen einen Hausbesuch benötigen, sollten Sie auch dies bei Ihrem Arzt ansprechen. er kann diesen verordnen.
Der 1. Termin wird telefonisch vereinbart. Falls Sie mich nicht persönlich erreichen, können Sie mir gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Ich rufe Sie umgehend zurück.
In der ersten Therapiestunde lernen wir uns kennen und sprechen über Ihren logopädischen Behandlungsbedarf bzw. über den logopädischen Behandlungsbedarfes Ihres Kindes. Anschließend erfolgt eine Befundung, die zeigt in welchen Bereichen ich Sie oder Ihr Kind logopädisch unterstütze. In den folgenden Einheiten werden dann die logopädischen Ziele altersentsprechend erarbeitet und durch "Hausaufgaben" gefestigt.